Familienfreundlicher Arbeitgeber
Familienfreundliche Arbeitgeber zeichnen sich nicht nur durch attraktive Löhne aus, sie bieten ihren Angestellten zusätzlich umfangreiche freiwillige Leistungen.
Im Rahmen des Projektes 'Familienfreundliche Unternehmen sind erfolgreicher' des Kantons Aargau wurden unsere freiwilligen Leistungen als grosszügig und familienfreundlich eingestuft.
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter der Samuel Werder AG erhält:- nach 365 Tagen ohne Absenz wegen Krankheit oder Nichtberufsunfall zusätzlich CHF 1'200 ausbezahlt (Sonderregelung für Teilzeitangestellte, Lernende und Stundenlöhner).
- 100 Gramm Gold zur Hochzeit.
- 1 Goldvreneli zur Geburt jedes Kindes.
- 1 kg Pralinen zum Geburtstag.
- einen halben Monatslohn zusätzlich nach 10, 15, 20, 25, 30 und 35 Dienstjahren.
- nach 40, 45 und 50 Dienstjahren ein hochwertiges Geschenk.
- ab dem 42. Lebensjahr (bis zum 50. Lebensjahr) alle 2 Jahre einen Tag mehr Ferien pro Jahr.
- ab dem 50. Lebensjahr 5 Wochen Ferien.
- auf Wunsch speziell angepasste Gehörschütze zum Vorzugspreis von Fr. 100.
- kostenlose Sicherheitsschuhe.
- 24 Wochen Mutterschaftsurlaub 100% bezahlt
- 10 Tage Vaterschaftsurlaub. Zudem hat der Mitarbeiter – zwecks Entlastung seiner Partnerin – Anrecht auf 2 Wochen unbezahlten Urlaub innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes.
- Pflegeurlaub im Notfall für Kinder bis 15 Jahre pro Krankheitsfall max. 3 Tage (Arztzeugnis).
- Mitgliedschaft Schweizer Paraplegiker Stiftung
- Flexible Anpassung des Beschäftigungsgrades an familiäre bzw. private Bedürfnisse.
- MitarbeiterInnen im Schichtbetrieb haben Mitsprache beim Ausarbeiten des Schichtplanes und kennen diesen 3 bis 4 Monate im Voraus.
- MitarbeiterInnen mit schulpflichtigen Kindern können während den Schulferienzeiten Ferien beziehen.
- Entrichtung obligatorischer Kinder- und Familienzulagen zu 100% auch bei Teilzeitanstellungen.
- Unterstützung von MitarbeiterInnen bei finanziellen Problemen.
- Unbefristete Einzelarbeitsverträge und schriftliche Stellenbeschreibungen für (fast) alle MitarbeiterInnen.
- Der BVG-Koordinationsabzug ist dem Beschäftigungsgrad angepasst.
- Nach Mutterschaftsurlaub Wiederbeschäftigung in Teilzeitanstellung möglich.
- Vorgehen bei sexueller Belästigung und Mobbing ist geklärt.
- Mitberücksichtigung von IV-Bezügern und älteren ArbeitnehmerInnen im Rekrutierungsprozess.
- Körperlich Behinderten wird ein individuell eingerichteter Arbeitsplatz angeboten.
- Einführung neuer Mitarbeiter ist in einem Programm geregelt.
- Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern, unabhängig von Nationalität und Alter, ist schriftlich festgehalten.
- Arbeitsbereicherungen für ungelernte MitarbeiterInnen im Produktionsbereich.
- Gratisabgabe von gekühltem, gereinigtem Wasser (Oxymount).
- Ergonomie am Arbeitsplatz.
- Duschen nach sportlichen Aktivitäten möglich.
- Unbezahlter Urlaub im Notfall für pflegebedürftige Angehörige ist möglich.