Artikel in der Aargauer Zeitung über Vaterschaftsurlaub

Als familienfreundlicher Arbeitgeber ermöglichen wir unseren Mitarbeitern schon seit Jahren einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub. Eine Umfrage zu diesem Thema in der AZ:

Das Interesse an Teilzeitpensen ist gering, obwohl Arbeitgeber Männer unterstützten. Das zeigt eine Umfrage der az bei einigen Arbeitgebern in der Region Brugg. von Claudia Meier (AZ)

Die Geburt eines Kindes kann den Alltag einer Familie ziemlich auf den Kopf stellen. Nur: In der Schweiz gibt es keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub, in dem der Vater die Mutter am Anfang bei der Familienarbeit entlasten könnte. Auch wenn immer wieder mögliche Änderungen diskutiert werden, sind die Arbeitgeber frei, ob sie eigene Regeln aufstellen wollen.

Das Gleiche gilt auch bei der Frage, ob Arbeitnehmer ihr Pensum reduzieren können oder nicht. Die Aargauer Zeitung hat bei verschiedenen Arbeitgebern in der Region Brugg nachgefragt, wie sie mit diesen Themen umgehen. «Als Vater muss man sich schon Mühe geben, damit man nicht verpasst, wie die Kinder aufwachsen», sagt Claude Werder, Geschäftsführer der Samuel Werder AG in Veltheim.

Familienväter als treue Mitarbeiter
Der vierfache Familienvater weiss, von was er spricht: Als Unternehmer machte er oft den Spagat zwischen Familie und Beruf. Seit September 2012 gewährt er den frischgebackenen Vätern in seiner Firma 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Damit hat sich das Unternehmen nicht nur das Prädikat «Familie und Beruf» der Fachstelle UND geholt, diese Anpassung wurde generell von der Belegschaft befürwortet und gut aufgenommen. Innert zweier Jahre erhöhte Claude Werder den Vaterschaftsurlaub zuerst von 2 auf 5 Arbeitstage und später sogar auf 10.

«Familienväter sind in der Regel sesshaft und wir möchten sie längerfristig als Arbeitskräfte behalten», so Werder weiter. Im letzten Jahr konnten 2 von 70 Mitarbeitenden von einem Vaterschaftsurlaub profitieren. «Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt. Da können wir uns einen angemessenen Vaterschaftsurlaub leisten, ohne dass die Firma daran zugrunde geht.» Die Väter haben zudem Anrecht auf zwei Wochen unbezahlten Urlaub während des ersten Lebensjahrs des Kindes. Claude Werder ist überzeugt, dass diese fortschrittliche Lösung unter dem Strich auch dem Unternehmen etwas bringt, weil es so einfacher sein kann, gute Arbeitnehmer zu finden.

Gilt auch für pflegende Angehörige
Auch wenn es theoretisch bei allen angefragten Betrieben möglich ist, Teilzeit zu arbeiten, zeigt sich, dass es hier grosse Unterschiede gibt. Bei der Samuel Werder AG arbeitet 1 von 21 Vätern Teilzeit, bei der Antalis AG in Lupfig nur 1 von 300 und bei Brugg Cables kein einziger. Anders präsentiert sich die Situation an der Fachhochschule Nordwestschweiz, wo 55 Prozent der Männer eine Teilzeitanstellung haben. Arbeitnehmende haben zudem die Möglichkeit, 12 Monate unbezahlten (Eltern-)Urlaub innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt eines Kindes zu beanspruchen.

Am Paul-Scherrer-Institut in Villigen arbeiten zirka 10 Prozent aller Väter mit Kindern unter 16 Jahren Teilzeit. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht alle Kinder in der Schweiz leben. Der Leiter des Personalmanagements, Karsten Bugmann, sagt: «Die Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt generell an Bedeutung. Angesichts der demografischen Entwicklung trifft das auch für das Thema ‹pflegende Angehörige› zu.»

Väter sollten Wünsche anbringen
Im europäischen Vergleich schneidet die Schweiz in Sachen Vaterschaftsurlaub und Teilzeitpensen von Männern schlecht ab. «Väter sollten jedoch auch das Ihrige dazu tun und aktiv wünschen, Teilzeit zu arbeiten. Wir würden dies sicherlich unterstützen», betont Sonja Böhm, Leiterin Personal und Dienste der Antalis AG. Stefanie Koch, Personalverantwortliche bei der Voegtlin-Meyer AG in Windisch, sagt, dass sich dank dem Gleitzeitreglement immer eine Lösung für gewünschte Absenzen finden lasse.

Von den angefragten Firmen und Institutionen wollte nur eine traditionsreiche Brugger Bauunternehmung gegenüber der Aargauer Zeitung zu diesen Themen keine Stellung nehmen.

Vaterschaftsurlaub: Grosse Bandbreite bei Arbeitgebern
Der Vater kann am Tag der Geburt einen sogenannt «üblichen freien Tag» beantragen. Grössere Firmen und Institutionen in der Region Brugg kennen für Väter folgende Regeln:
Samuel Werder AG, Veltheim: 10 Tage.
Paul-Scherrer-Institut, Villigen: 10 Tage.
Fachhochschule Nordwestschweiz, Windisch: 3 Tage.
Psychiatrische Dienste Aargau AG, Windisch: 3 Tage.
Brugg Cables, Brugg: 1 Tag.
Antalis AG, Lupfig: 1 Tag.
green.ch, Lupfig: 1 Tag.
Voegtlin-Meyer AG, Windisch: Als Kompensationszeit.


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